Am 13.06.2001 begab ich mich auf Veranlassung meines behandelnden Arztes Dr. Franke in die Belegklinik „Havelklinik BSB-Sanatoriumsgesellschaft mbH“, wo Dr. Franke eine Arthroskopie durchführte. An der Operation wirkte auch der Anästhesist Dr. Döscher mit.

Nach Abschluss der Operation stellte ich eine fünf – DM – große Brandwunde auf meinem Bauch fest. Die weitere Klärung des Schadensfalles durch meine Anwalt ergab, dass die Brandwunde offensichtlich durch eine unsachgemäss positionierte Kauterplatte (Elektrode für einen Elektrokauter) hervorgerufen worden ist.

Obwohl ich bis heute an den Folgen (dunkelrote narbige Hautverfärbung leide,
erhielt ist keinen Schadenersatz, weder von der Klinik noch den behandelnden Ärzten, insbesondere den Anästhesisten Dr. Döscher nicht, obgleich der Haftpflichtversicherer des Krankenhauses den Anästhesiebereich für den Behandlungsfehler für zuständig hielt.

Im Verlaufe der nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten, zum einen mit Dr. Franke, zum anderen mit Dr. Döscher, musste ich erfahren, das die verklagten Ärzte den Schaden verharmlosten und die Schuld dem jeweils anderen zuwiesen, so dass ich letzten Endes nicht in der Lage war, zu beweisen, wer von den beiden Ärzten für den Schaden verantwortlich war.

Der Haftpflichtversicherer der Klinik berief sich darauf, dass die Klinik nur verantwortlich war, den Ärzten die Grundausstattung (Operationssaal, medizinisch-technische Geräte) zur Verfügung zu stellen, für die Ausführung der Operation, bei der sich der Schaden ereignete, trage sie keine Verantwortung.

Die juristischen Argumente interessieren mich eigentlich nicht so sehr. Für mich steht fest, dass mir bei einer Operastion in der Havelklinik ein Schaden zugefügt worden ist, und sich alle in Frage kommenden Beteiligten außer Stande sehen,
diesen Schaden auszugleichen. Dies halte ich für einen Skandal, der meiner Meinung nach jeden Patienten zur Vorsicht mahnen sollte, der sich von Belegärzten in der Havelklinik behandeln zu lassen.


Manuela Busse