Mit Übersendung des ausgefüllten und unterzeichneten Formulars, beantragt der Patient die Erteilung eines Berechtigungsscheins für eine individualisierte Anwaltsberatung in einer Kontaktstelle des Vereins bei einem Mitglied des Anwaltsnetzwerkes des Patientenschutz e.V. , bei dem es sich um einen auf das Fachgebiet des Medizinrechts spezialisierten Rechtsanwalt mit hoher Berufserfahrung handelt, der zugleich Mitglied des Patientenschutz e.V. ist und dem medizinisch-juristischen Vereinsbeirat angehört.
Nach Übersengung des Formulars (ggfls. auch per Fax) erhalten Sie eine Nachricht (ggfls. auch in Textform oder per email) in der Sie unter Bekanntgabe einer Registriernummer aufgefordert werden, Gebühren in Höhe von 10 Euro auf das Servicekonto des Vereins zu zahlen. Der Anwalt, der sie berät erhebt im Falle, dass eine Rechtsschutzversicherung keine Kostendeckung überrnimmt, für die individualisierte Erstberatung ein Honorar von maximal 30 Euro zzgl. MwSt.
Nach Überweisung und Gutschrift der Antragsgebühren auf dem Vereinskonto erhalten Sie (ggfls. In Textform oder per email) einen Berechtigungsschein mit einer Empfehlung sich in Ihrer Angelegenheit an einen in der Nähe niedergelassenen Anwalt zur Durchführung der Beratung zu wenden.
Im Rahmen seines Beratungsauftrages, der durch Übergabe und Annahme des Berechtigungsscheines zwischen Ihnen und dem Anwalt geschlossen wird, entscheidet dieser nach eigenem Ermessen, in welcher Form und in welchem Umfang er den Patienten berät. Der Anwalt ist diesbezüglich nicht weisungsgebunden. Überträgt der Patient dem Anwalt nach der Erstberatung ein Mandat zu einer weitergehenden Tätigkeit, so ist dieser frei sein Honorar im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten.
Der Patientenschutz e.V. unterhält lediglich das Anwaltsnetzwerk und leistet die anwaltliche Beratung nicht. Der Patientenschutz haftet nicht für die Dienstleistungen des Anwaltes, der die Beratung und das Mandat im Rahmen seiner Berufsausübung eigenverantwortlich wahrnimmt.
Mit der Beendigung der Beratung durch den Anwalt in der auf dem Berechtigungsschein angegebenen Angelegenheit verfällt die Gültigkeit des Berechtigungsscheines. Eine Beratung in derselben Angelegenheit und zu den obigen Bedigungen durch einen anderen Anwalt des Anwaltsberatungsnetzes ist ausgeschlossen.