Station 31 - Veröffentlichungsregeln


1. Berechtigte
Der Patientenschutz e.V. stellt seinen Mitgliedern mit dem Board „Station 31“ eine Plattform zur Verfügung in der sie ihre Krankengeschichte im Internet veröffentlichen können. Dabei behält sich der Patientenschutz e.V. das Recht vor, die Beiträge zu kommentieren.


2. Zweck der Veröffentlichung
Mit der Veröffentlichung seiner Krankengeschichte, verfolgt der Berechtigte in Ausübung seines Grundrechtes auf Meinungs-, Informations- und Veröffentlichungsfreiheit gem. Art 5 Grundgesetz einmal das Ziel, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was ihm im Rahmen einer medizinischen  Heilbehandlung widerfahren ist, bzw. welche Folgen sich für ihn daraus ergeben haben. Zum anderen verfolgt er das Ziel, ähnlich Betroffene anzusprechen und diese zu veranlassen, mit ihm innerhalb der Community des Patientenschutzes e.V. zum Zwecke eines Meinungsaustausches und der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung in Kontakt zu treten.


3.  Verantwortlichkeit
Stets trägt der namentlich bezeichnete Verfasser des Beitrages die alleinige Verantwortung für den Inhalt seines Beitrages. Der Umstand, dass der Patientenschutz e.V. den Beitrag zur Veröffentlichung freigibt ist nicht als Zustimmung zu dem sachlichen Inhalt sowie einer etwaigen darin enthaltenen Kritik zu werten. Der Patientenschutz e.V. ist lediglich für den Inhalt eigener Beiträge und Kommentare verantwortlich.


4. Redaktionelle Bearbeitung durch den Patientenschutz e.V.
Eine redaktionelle Bearbeitung der Inhalte der zur Veröffentlichung bestimmten Beiträge beschränkt sich lediglich auf die Nichtüberschreitung der Datensatzhöchstmenge, die Einhaltung der Regeln der Orthographie, sowie eine Kontrolle des Beitrages auf offensichtliche Rechtsverstöße. Eine Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen findet nicht statt und kann vom Patientenschutz e.V. aus organisatorischen Gründen auch nicht geleistet werden.     

   
5. Fairness
Vor der Veröffentlichung informiert der Patientenschutz e.V. etwaige Betroffene von dem Inhalt der Veröffentlichung und fordert sie auf, innerhalb einer Frist von 3 Wochen eine Gegendarstellung abzugeben. Eine Veröffentlichung der Gegendarstellung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: 

  1. Die Stellungnahme des Betroffenen erzeugt einen nicht wesentlich größeren Datensatz als   der Datensatz des Beitrages 
  2.  Die Stellungnahmen hat keinen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt und verletzt keine Persönlichkeitsrechte.
  3. Die Stellungnahme nimmt inhaltlich Bezug auf den Beitrag und setzt sich mit ihm auseinander. 
  4.  Die in der Stellungnahmen enthaltenen Wertungen werden sachlich begründet. 

Nimmt der Betroffene innerhalb der Frist keine Stellung oder lehnt es ab, Stellung zu nehmen, so weist der Patientenschutz e.V. darauf in der der Veröffentlichung des Beitrages hin. Eine Stellungnahme die nach Ablauf der Frist bei dem Patientenschutz e.V. eingeht, bleibt unberücksichtigt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme beginnt mit Zugang  der Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahme - erfolgt die Aufforderung in Textform per E-Mail/SMS ist das Datum der Absendung entscheidend.  Zur Wahrung der Frist kommt es auf das Datum der Absendung der Stellungnahme an – bei Übermittlung in Textform per E-Mail/SMS auf das Datum der Absendung.