Nach den Leitlinien der Fachgesellschaft (AWMF) entspricht es erst seit dem Jahre 2002 dem fachärztlichen Standard, eine Mammographie in Form einer Screening-Untersuchung zwischen dem 50sten und 70sten Lebensjahr durchzuführen. Hat ein Gynäkologe davor eine Mammographie nicht durchgeführt, so ist in dem Unterlasssen erst dann ein grober Behandlungsfehler zu sehen, wenn Anzheichen einer Krebserkrankung vorlagen, die im allgemeinen einen positiven Befund erfordert. . Patientenschutz e.V. |