Kein Schmerzensgeld ohne Sachverständigen: OLG Koblenz Urt. vom 22.12.2003-12 U 1295/02

Zur Aufklärung der Folgen einer verletzungsbedingten Körperschädigung (hier Verletzung des Kopfgelenkbandes ligamentum alare)  ist ein Befund erforderlich, der von einem Sachverständigen zu erheben ist, sofern ein solcher von der klagenden Partei nicht zur Akte gereicht wird. Es ist unzulässig, einen Beweis zu würdigen, der in seiner konkreten Ausgestaltung noch nicht hinreichend erhoben wurde. (Verbot der antezipierten Beweiswürdigung).

Patientenschutz e.V.