Krankenhäuser müssen Patienten über die Ablehung einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse informieren: OLG Frankfurt Urt. v. 27.Mai 2004 - 3 U 82/03

Ein Krankenhausvertrag beinhaltet die Fürsorgepflicht den Patienten auch dann vor unverhältnismäßigen Kosten zu bewahren, wenn der Patient die Verpflcihtung eingegangen ist, von der Krankenkasse nicht übernommene Pflege und Behandlungskosten selbst zu tragen. Dies ergibt sich aus dem Gesichtpunkt, dass die Bediensteten auch in wirtschaftlicher Hinsicht der Folgen einer Behandlung ein überlegenes Expertenwissen haben.

Patientenschutz e.V.