Der Zahnarzt hat den Patienten über die Möglichkeit der dauerhaften Schädigung des nervus lingualis aufzuklären: OLG Koblenz, Urt. v. 13.Mai 2004 - 5 U 41/03

Sind bei extrem seltenen Risiken Dauerschäden zu besorgen, so wie das bei einer Schädi- gung des nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie möglich ist, muß der behandelnde Zahnarzt den Patienten hierüber aufklären.

Patientenschutz e.V.