Anwaltsberatungsnetz - Beratungsschein Sie haben einen Medizinschaden erlitten oder wollen sich während eines problematischen Behandlungsverhältnisses bereits begleitend medizinisch-juristisch beraten lassen? Der Patientenschutz e.V. hat zu diesem Zweck bundesweit ein Anwaltsberatungsnetz von spezialisierten Rechtsanwälten organisiert, die sich dem Patientenschutz e.V. gegenüber verpflichtet haben eine Erstberatung zu günstigen Bedingungen anzubieten und dabei gewisse Standards einzuhalten.
Gegen Zahlung einer Gebühr von 10 Euro erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Anspruch erwerben, sich von einer Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt des Anwaltsberatungsnetzes in Bezug auf ihr Problem und ihre Fragen individuell beraten zu lassen. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt darf bei Vorlage des Berechtigungsscheines lediglich eine Erstberatungsgebühr von 30 Euro zzgl. MwSt berechnen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder die Rechtsschutzversciherung keine Kostendeckung für das Beratungsgespräch gewährt. Sollten Sie den Anwalt zu einer weitergehenden Tätigkeit bevollmächtigten, so ist dieser frei in der Gestaltung seines Honorars, über das er mit Ihnen eine Vereinbarung trifft.
Bei schriftlicher Beauftragung senden/faxen Sie bitte das Antragsformular ausgefüllt an den Patientenschutz e.V. Buschkrugallee 53, 12359 Berlin.
Antragsformular für Anwaltsberatung
Wenn Sie die Beratung des Anwaltes oder seine weitergehende Tätigkeit des Anwaltes vorbereiten möchten, können Sie zusätzlich das nachstehende Formular Medizinschadenserfassung ausfüllen und dem Anwalt des Anwaltsberatungsnetzes übergeben.
Formular Medizinschadenserfassung
Selbstverständlich können Sie den Antrag auch telefonisch stellen und uns wie folgt erreichen: Patientenschutz e.V., Tel.: 030-606 80 81; 030-606 80 49, Fax: 030-606 80 81 Tipp: billiger telefonieren und faxen: www.billiger-telefonieren.de
oder uns einfach das nachfolgende E-Formular zusenden:
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