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Anwaltsberatung

Sie haben einen Medizinschaden erlitten oder wollen sich während eines problematischen Behandlungs verhältnisses bereits begleitend medizinisch-juristisch beraten lassen? Der Patientenschutz e.V. hat zu diesem Zweck bundesweit ein Anwaltsberatungsnetz von spezialisierten und langjährig erfahrenden Rechtsanwälten organisiert, die sich dem Patientenschutz e.V. gegenüber verpflichtet haben eine Erstberatung zu den nachfolgend genannten Bedingungen anzubieten.

Der Patientenschutz e.V. bietet für Patienten zwei Beratungsmöglichkeiten an, und zwar:

Die Sofortberatung per Telefon über die Anwaltshotline: 030-60902225 / 030-6068081 ist eine kostenfreie Erstorientierung nach summarischer Prüfung des Behandlungsverlaufes und des vermeinlichen Medizinschadens, die sie dem Anwalt entweder mündlich (telefonisch) mitteilen oder per Schadensformular schriftlich per Fax oder Post, gerichtet an den Patientenschutz e.V zu folgender Faxnummer: 030-6068069. Diese Beratung erfolgt unter den gegebenen Umständen unter Ausschluß jeglicher Haftung. Die Informationen werden selbstverstädlich höchst vertraulich behandelt.

Beratung in der Kanzlei eines Anwalts

Wünschen Sie keine anonyme Beratung und scheuen Sie sich davor, ihre Daten per Email oder mittels eines Schadensformulares dem Patientenschutz e.V zu senden, besteht die Möglichkeit, der Vermittlung eines Anwalts des Anwaltsberatungsnetz. Rufen Sie den Patientenschutz e.V. unter der Patientenhotline: 030-60902224 an. Sie erhalten  Terminsbestätigung per Email oder per Telefon bei einem Anwalt in Ihrer Nähe,  dem Sie bereits avisiert worden sind. Der Anwalt berät sich dann zu folgenden Bedingungen:

  • Wenn kein Anspruch auf Beratungshilfe besteht, oder eine Rechtsschutzversicherung die die gesetzlichen Beratungsgebühren abdeckt (beantragt der Anwalt kostenlos) zahlen Sie für die Erstberatung ein pauschales Honorar von 30 Euro zzgl. MwSt. an den Anwalt
  • Verantwortlich für die Beratung ist allein der beratende Anwalt. Der Patientenschutz e.V. vermittelt lediglich das Beratungsmandat, dass sie dem Anwalt nach dem o.a. Verfahren dem Anwalt erteilt. Es wird dann begründet, wenn Sie den Termin bei dem vermittelten Anwalt wahrnehmen.

Medizinschaden - Formular

Fax - Post

Formular zufaxen unter: 030-6068069. - oder mit der Post senden an Patientenschutz e.V., Vorstand, Buschkrugallee 53, 12359 Berlin.

Email - Hotline

Fragen stellen per Email:  vorstand@patientenschutz.de oder anrufen über die  Hotline: 030-60902224