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Vereinskonto: Konto-Nr.: 0802 2659,
BLZ: 290 501 01, Sparkasse Bremen

Beratung und Begleitung

[Keine

Mit diesem Service möchte der Patientenschutz e.V. den Patienten helfen, die entweder vor wichtigen Entscheidungen in ihrem Gesundheitsleben stehen oder über einen längern Zeitraum Rat in gesundheitlichen Fragen bedürfen. Engagierte, berufserfahrene und ehrenamtliche Mitglieder des Patientenschutz e.V.,sog. Patientenbeauftragte, stehen für diesen Service zur Verfügung, die für ihre im Grundsatz ehrenamtliche Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung berechnen. 

Mit diesem Service will der Patientenschutz e.V. die menschlichen Lücken des Gesundheitssystems schließen, die entstehen, wenn allein stehende oder hilflose Personen vor wichtige, ihr Leben betreffende Entscheidungen gestellt werden, ohne sich mit Verwandten oder Bezugspersonen beraten zu können. Die  Begleitung zu wichtigen Arzt-Patienten-Gesprächen, die der Vorbereitung von invasiven Maßnahmen dienen, gehört dazu, ebenso wie die Hilfe zur Selbsthilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen (SGB V, VI, IX, XI) und bei der Bearbeitung von Widersprüchen. Die Patientenbeauftragen helfen bei der Aufklärung eines Medizinschadensfalles ebenso wie bei der Ermittlung einer zweiten MeinungEine dauerhafte Patientenbegleitung kann der Patient oder dessen Angehöriger im Falle einer dauerpflegebedürftigen Demenzerkrankung oder sonstiger alters- bzw. krankheitsbedingter Gebrechlichkeit wählen, die der Qualitätskontrolle der tätigen Pflegekräfte bzw. der Betreuungs- bzw. Wohneinrichtung dient, in der der Patient untergebracht ist. Damit sollen Pflegemissständen vorgebeugt werden, die sich zum Schaden des Patienten auswirken können. Die unabhängigen Patientenberater beraten schließlich in Fragen der Patientenverfügung

Der Service steht nicht an allen Servicestellen des Vereins zur Verfügung, sondern nur in dem dort erwähnten Umfang. 

  • Begleitung zu wichtigen Arzt-Patientengesprächen die der Aufklärung bei invasiven Maßnahmen dienen. Dokumentation des Gesprächs.
  • Beratung bei der Beantragung von Sozialleistungen (SGB V, VI, IX, XI)
  • Medizinschadensermittlung
  • Konfliktclearing in folgende Verhältnissen: Arzt-Patient, Pflegepersonal-Patient, Arzt-Trägerder Behandlung; Pflegepersonal - Träger der Behandlung.
  • Beratung vor Unterzeichnung einer Patientenverfügung
  • Zweite Meinung: Medizinische Fallanalyse mit der Prüfung von Behandlungsalternativen
  • Pflegerische Qualitätskontrolle in stationären Einrichtungen (Heime, Pflege- und Betreuungseinrichtungen)

Serviceleistungen des Vereins

  • Honorarcheck: Prüfung der Privatliquidation des Arztes oder der Klinik
  • Station 31: Posting ihrer Beschwerde in der Homepage des Patientenschutz e.V.
  • Medizinopfer.de: Herstellung und Publizierung eines Videoclips auf der Seite medizinopfer.de
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Hinterlegung der Vollmacht bei dem Patientenschutz. e.V.

Servicebedingungen

Für die Serviceleistungen Honorarcheck, Station 31, Medizinopfer.de, Anwaltsberatungsnetz sind die zusätzlich geltenden Sonderbedingungen dieser Servicebereiche zu beachten  

Auftragsformular

Fax - Post

Auftrag zufaxen unter: 030-6068069.  - mit der Post senden an Patientenschutz e.V., Vorstand, Buschkrugallee 53, 12359 Berlin. 

Email - Hotline

Fragen stellen per Email: vorstand@patientenschutz.de oder anrufen über die Hotline: 030-60902224.