Home Verein Kontakt Patienteninformation Patientenverfügung Patientenservice Kritische Stimmen Anwaltberatungsnetz Patientenshop Patientenforum
Unterstützen Sie Patientenschutz e.V.,
damit wir weiterhin Ratsuchenden helfen können!

Vereinskonto: Konto-Nr.: 0802 2659,
BLZ: 290 501 01, Sparkasse Bremen

PATIENTENBERATUNG-PATIENTENBEGLEITUNG

[Keine Beschreibung eingegeben]Mit diesem Service möchte der Patientenschutz e.V. den Patienten helfen, die entweder vor wichtigen Entscheidungen in ihrem Gesund-heitsleben stehen oder über einen längern Zeitraum Rat in gesundheitlichen Fragen bedürfen. Hoch engagierte, berufserfahrene und ehrenamtliche Mitglieder des Patientenschutz e.V. stehen für diesen Service zur Verfügung, die für ihre im Grundsatz ehrenamtliche Tätigkeit lediglich eine kleine Aufwandsentschädigung berechnen.

Mit diesem Service will der Patientenschutz e.V. die menschlichen Lücken des Gesundheits systems schließen, die entstehen, wenn allein stehende oder hilflose Personen vor wichtige, ihr Leben betreffende Entscheidungen gestellt werden, ohne sich mit Verwandten oder Bezugspersonen beraten zu können. Die  Begleitung zu wichtigen Arzt-Patienten-Gesprächen, die der Vorbereitung von invasiven Maßnahmen dienen, gehört dazu, ebenso wie die Patientenberatung bei der Beantragung von Kassenleistungen (SGB V, XI), von Gesundheitshilfen nach dem SGB XII, von Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach dem SGB IX, der Beratung zu wichtigen Aspekten des Arzt-Patientenverhältnisses insbesondere dem Bereich der Patientenverfügungen und bei der   erforderlichen medizinischen Sachauf- klärung  in Medizinschadensfällen

Eine dauerhafte Patientenbegleitung kann der Patient oder dessen Angehöriger im Falle einer dauerpflegebedürftigen Demenzerkrankung oder sonstiger alters- bzw. krankheitsbedingter Gebrechlichkeit wählen, die der Qualitätskontrolle der tätigen Pflegekräfte bzw. der Betreuungs- bzw. Wohneinrichtung dient, in der der Patient untergebracht ist. Damit sollen Pflegemissständen vorgebeugt werden, die sich zum Schaden des Patienten auswirken können.

Der Service steht nicht an allen Kontaktstellen des Vereins zur Verfügung, sondern nur dort, wo die Servicekompetenz besonders erwähnt wird.


Einmalige Serviceleistungen

  • Begleitung zu wichtigen Arzt-Patientengesprächen die der Aufklärung bei invasiven Maßnahmen dienen. Dokumentation des Gesprächs.
  • Beratung bei der Beantragung von Kassenleistungen (SGB V) Leistungen der Pflegeversicherung; (SGB XI), Gesundheitshilfen (SGB XII), Leistungen der medizinischen Rehabilitation (SGB IX) und wichtigen Apspekten des Arzt- Patientenverhältnisse  (Patientenaufklärung, Patientenverfügung etc.). Unterstützung bei der medizinischen Sachaufklärung von Medizinschadensfällen  
  • Auswahl von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, Heimen, Wohneinrichtungen (betreutes Wohnen)
  • Erstellung von Gutachten zur Beurteilung der Pflegesituation (SGB XI)

Periodische Serviceleistungen

  • Pflegerische Qualitätskontrolle
  • Qualitätskontrolle stationärer pflegerischen Einrichtungen (Heime, Pflege- und Betreuungseinrichtungen)
  • Clearing bei Misständen


Bei Interesse an unseren Leistungen, senden Sie uns bitte das folgende E-Formular. Es wird sich dann ein Mitglied des Patientenschutz e.V. mit Kompetenz für den Servicebereich Patienten begleitung mit Ihnen in Verbindung setzen. 

» Es gelten die Servicebedingungen Patientenberatung und Patientenbegleitung

E-Anfrageformular





Ich interessiere mich für einmalige Serviceleistungen des Serviceangebots Patientenbegleitung und zwar für folgendes:


Ich interessiere mich für periodische Serviceleistungen des Serviceangebots Patientenbegleitung und zwar für folgendes:



Ich akzeptiere die Servicebedingungen*



* Pflichtfelder


Sie können uns Ihr Interesse auch telefonisch mitteilen:
Patientenschutz e.V. Tel.: 030-6068081; Fax:030-6068069; Mobil: 0177-270 70 20
Tipp: biller telefonieren unter www.billiger-telefonieren.de