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ANWALTSBERATUNGSNETZ - COURT TEST

[Keine Beschreibung eingegeben]Wer einen Schadenersatzprozess gegen einen Behandler führt, wird schell merken, dass er als Patient strukturell benachteiligt ist. Dies liegt an dem überlegenen medizinischen Fachwissen, das der Behandler in dem Rechtsstreit entweder selbst oder über einen medizinischen Sachverständigen verfahrensgestaltend zur Geltung bringt, aber auch an vielen Beweiserleichterungen, die die Rechtsprechung dem Arzt in einer streitigen Auseinandersetzung noch immer einräumt. Diese korrespondieren dann zumeist mit entsprechenden Beweishürden des Patienten, die er als Laie nur schwerlich überwinden kann.

Die Arzthaftungsrechtsprechung nimmt aus diesen Gründen gegenüber der Haftungsrechtsprechung in anderen Bereichen immer noch eine Sonderstellung mit leichter Begünstigungstendenz zugunsten des Behandlers ein. Der Patientenschutz e.V. meint, dass die Rechte von Patienten in einem Rechtsstreit ausgebaut bzw. verbessert werden müssen und überprüft deshalb Verfahren und Entscheidungen nach bestimmten Evaluationskriterien und Regeln. Hierbei wird insbesondere die Einhaltung der Verfahrensrechte geprüft, die die Rechtsprechung zum Ausgleich der strukturellen Nachteile für den Patienten bisher in Rechtsfortbildung entwickelt hat, oder die nach der Zivilprozessordnung für die Rechtsstellung des Patienten im Prozess förderlich sind. Sachlich-rechtliche Wertungen des Gerichts will der Patientenschutz e.V. auf diese Weise nicht beeinflussen.

Jedes Mitglied und jeder Mandant, der einen Anwalt des Anwaltsberatungsnetzes mit der Prozessführung beauftragt hat, hat ein Recht darauf, den Patientenschutz e.V. mit der Evaluation des Verfahrens zu beauftragen. Der Anwalt des Beratungsnetzes wird damit zum Berichterstatter und darf nach festgelegten Kriterien eine Bewertung des Verfahrens vornehmen, die unter Bezeichnung des Gerichts, des Aktenzeichens und der Namen der entscheidenden Richter in diesem Board veröffentlicht wird.

Zum Zwecke der Ausgewogenheit wird dem erkennenden Gericht der Datensatz des Anwalts zur Stellungnahmen vorgelegt, und ihm so Gelegenheit gegeben, innerhalb einer bestimmten Frist eine Stellungnahme dazu abzugeben. Geschieht dies, wird der Patientenschutz e.V. auch diese Stellungnahme veröffentlichen. Geschieht dies nicht, wird nur der Datensatz des Anwalts veröffentlicht.

Was aber helfen die edelsten Rechte dem, der sie nicht handhaben kann?  Jacob Grimm

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