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Eigener Standpunkt 

[Keine Beschreibung eingegeben]Erklärtes Ziel unserer Arbeit ist die Verbesserung der Rechtssituation des Patienten im Arzt- Patientenverhältniss, das im Medizinalltag auf Seiten des Patienten häufig von blindem Vertrauen in die Allmacht der Medizin und auf Seiten der Behandler von Autorität und auch Macht geprägt ist. In dieser Situation kann es, zumal im Medizinalltag, zu Entwicklungen kommen, die die prinzipielle Gleichberechtigung der Partner des Behandlungsverhältnisses in Frage stellen. Hinzu kommen die Reformen im Gesundheitswesen, die von dem Patienten immer höhere Zuzahlungen verlangen und Abstriche und Einschnitte bei den Leistungen vorsehen, die Privilegien anderer im Gesundheitswesen Beteiligter aber nicht antasten, was angesichts der Reformnotwendigkeiten nicht zeitgemäß und eher lebensfremd erscheint.

Der Patientenschutz e.V. will diese Widersprüche aufdecken und zur Sprache bringen und nimmt im folgenden zu allgemeinen Entwicklungen, Themen aber auch zu exemplarischen Einzelfällen Stellung .

Patientenschutz e.V. fordert neue Standards in der Schönheitschirurgie, die dem Patienten einen höheren Schutz bieten und eine bessere Marktorientierung erlauben ! 

Hohe Kunst und Pfusch liegen in der Schöneitschirurgie eng nebeneinander. Dem Patienten ist bei der Vielzahl der schönfärberischen Werbeaussagen und der aus dem Boden dieses wachsenden Marktes schießenden neuen Instituten und Praxen nicht mehr möglich, den Überblick zu behalten und im Vorhinein Qualität und Missbrauch voneinander zu    unterscheiden. Der Patientenschutz fordert daher die Einführung neuer Standards, die dem Patienten helfen, sich leichter zu orientieren und für sich die beste Entscheidung zu treffen, die oft mit hohen finanziellen auch gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Der Patientenschutz meint, dass ein Einschreiten des Gesetzgebers nicht unbedingt erforderlich ist, wenn die Branche ein System der Sebstverpflichtung, und der Qualitätskontrolle vewirklichen würde. Geschieht dies in absehbarer Zeit aber nicht, dann ist der Gesetzgeber auf den Plan gerufen, regulierend einzugreifen.