HomeVereinKontaktPatienteninformationPatientenverfügungPatientenserviceKritische StimmenAnwaltberatungsnetzPatientenforum
Unterstützen Sie Patientenschutz e.V.,
damit wir weiterhin Ratsuchenden helfen können!

Vereinskonto: Konto-Nr.: 0802 2659,
BLZ: 290 501 01, Sparkasse Bremen

Zweite Meinung

Unter einem ärztlichen Zweitbefund,   Zweitmeinung oder Second Opinion genannt versteht man die zweite Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes.

Das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung zum Befund (Diagnose /Therapie) kann bei Zweifeln die bestmögliche Behandlung des Patienten sicherstellen. Zwei voneinander unabhängige Befunde sind oft notwendig um sicherzustellen, dass Fehldiagnosen oder auch kleinste Abweichungen und Änderungen von ärztlichen Befunden auch wirklich erkannt und korrigiert werden können. Dadurch kann eine ärztliche Zweitmeinung (Second opinion) sehr wichtig und von großem Einfluss für die Beurteilung der Risiken und Chancen, insbesondere vor planbaren sowie operativen Behandlungen sein.

Für den Patienten bedeutet die ärztliche Zweitmeinung eine wichtige Maßnahme zur transparenten, umfassenden und ausgewogenen Patienteninformation. Nicht zuletzt hilft ein Zweitbefund Patienten, den richtigen Facharzt für eine Diagnose oder Therapie zu finden. Besonders bei chronischen und schwerwiegenden Problemen ist es wichtig, dass immer ein Mediziner des Vertrauens eingeschaltet wird.

Ebenfalls ist es bei einem auffälligen, bzw. erklärungsbedürftigem Befund, oder wenn der Patient berechtigte Zweifel an einer ersten Feststellung hat, ratsam einen unabhängigen Zweitbefund einzuholen. Viele Mediziner empfehlen diesen Schritt sogar nachdrücklich und haben Verständnis dafür, dass verunsicherte und skeptische Patienten Klarheit wünschen und sich durch eine qualifizierte Zweitmeinung absichern wollen.

Das Einholen einer Zweitmeinung heißt in den meisten Fällen nicht, dass das Ganze diagnostische Verfahren noch einmal von vorne beginnen muss. Der Patient hat Anspruch auf alle Unterlagen und Untersuchungsergebnisse des Erstbefundes. Das Recht des Patienten auf diese Unterlagen ist in den Patientenrechten fest geschrieben. Kein Arzt kann Patienten die Herausgabe verweigern. Tut dies ein behandelnder Arzt dennoch, sollte ein Patient sich berechtigte Gedanken darüber machen, ob er beim richtigen Arzt ist. Ganz im Gegenteil - eine zweite ärztliche Meinung sollte zur Stärkung des bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen behandelndem Arzt und Patient führen. Kein guter Arzt würde diesen Anspruch des Patienten verweigern. Die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung werden in Deutschland in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Was von den Krankenkassen in der Regel nicht getragen wird, ist eine zweite Meinung unter Einschluss der Erkenntnisse der Alternativmedizin. Der Patientenschutz e.V.  bietet aus diesen Service seinen Patienten aber an