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Vereinskonto: Konto-Nr.: 0802 2659,
BLZ: 290 501 01, Sparkasse Bremen

Honorarcheck

[Keine Beschreibung eingegeben]Mit diesem Service möchte der Patientenschutz e.V. zur Kostendämpfung im Gesundheitssystem beitragen und gegen ein geringes Serviceentgeld eine Prüfung Ihrer Arztrechnung zum Schutz vor Abrechnungsbetrug ermöglichen.

Dieser Service ist für Kassenpatienten sinnvoll, die mit ihrem Arzt eine Mehrkostenvereinbarung getroffen haben, die es ihm gestattet Leistungen nach der GOÄ oder GOZ zusätzlich zu den Kassenleistungen abzurechnen. Einwendungen grundsätzlicher Art sind möglich, wenn die Mehrkosten- vereinbarung nach dem SGB V nicht wirksam geschlossen wurde oder der Arzt es verabsäumt hat, Sie darüber zu belehren, dass er jetzt Leistungen erbringt, die von der Kasse nicht gedeckt werden und von Ihnen privat bezahlt werden müssen. Einwendungen die die Höhe der Mehrkosten betreffen sind möglich, wenn eine Begründung für einen erhöhten Steigerungssatz (höher als 2,3 fach) nicht gegeben wurde, Einzelleistungen abgerechnet werden, die sich als versteckte Kassenleistungen erweisen (Doppelabrechnung) oder gegen das honorarrechtliche Zielleistungsprinzip verstoßen wird (Verbot der Abrechnung von Einzelmaßnahmen, wenn das Ziel in einem Gebührentatbestand erfasst wird) Abrechnungsbetrug lauert schließlich dort, wo der Arzt oder die Abrechnungsstelle sie mit einer Honorarnote überzieht, in der ein längerer Zeitraum abgerechnet wird. Häufig wird auf diese Weise versucht, von der Kasse bereits honorierte Leistungen noch einmal privat zu liquidieren.

Sinnvoll ist dieser Service für alle Privatpatienten allemal, da sie in Vorleistung treten müssen, spätestens dann, wenn sie davon überrascht werden, dass Ihre Privatversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Liegt dies nicht daran, dass der gewählte Tarif eine 100%ige Kostenerstattung nicht ermöglicht, könnte dies ein Indiz für eine überzogene und unzulässige Kostenberechnung sein. Häufig begründen die Privatversicherer ausführlich, warum sie nur einen Teil der Kosten übernehmen.

Sie beauftragen den Patientenschutz e.V., indem Sie das Formular Honorarcheck downloaden, ausfüllen, unterzeichnen, dieses zusammen mit dem ausgefüllten Formular Arztbehandlung, sowie weiteren abrechnungsrelevanten Unterlagen (Heil- und Kostenplan, Mehrkostenvereinbarung, Honorarvereinbarung) übersenden und nach Anforderung und Mitteilung einer Registriernummer die Servicepauschale von 20 Euro auf das Vereinskonto überweisen. Es gelten die auf dem Formular abgedruckten Servicebedingungen.
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Servicebedingungen

Auftragsformulare

Fax - Post

Wenn Sie uns den Auftrag zufaxen wollen, gilt folgende Verbindung: 030-6068069. Wenn Sie uns den Auftrag mit der Post zuschicken wollen, richten Sie ihr Schreiben bitte an folgende Adresse: Patientenschutz e.V., Vorstand, Buschkrugallee 53, 12359 Berlin.

Email - Hotline

Für Fragen können Sie uns per Email unter vorstand@patientenschutz.de kontaktieren oder uns anrufen über die neue Hotline: 030-60902224