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Medizinische Sachaufklärung

Patienten, bei denen die Arztbehandlung nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat oder bei denen sich Risiken, die mit der Behandlung normalerweise verbunden sind, verwirklicht haben, sind oft der Meinung, dass dies auf ein ärztliches Verschulden zurückzuführen ist, für das der Arzt oder der Behandler haftpflichtig ist. Dieser Zusammenhang ist nur in den seltensten Fällen zu vermuten, so wenn ein normalerweise beherrschbarer Routineeingriff nicht so verläuft, wie dies sein sollte.

Nach den anerkannten Regeln des Arzthaftungsrechts führt in allen übrigen Fällen der Eintritt einer Komplikation oder das „Fehlschlagen“ des Eingriffes nur dann zu einer Haftung, wenn dem Arzt bei der Behandlung ein Fehler nachgewiesen werden kann, der den Medizinschaden verursacht hat oder für ihn zumindest mitursächlich geworden ist. Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht auf der Hand – eine genaue Analyse der Abläufe der Behandlung ist erforderlich und deren Bewertung nach den Regeln der Schulmedizin.

Der Patientenschutz e.V. bietet über seine Mitglieder, zu denen auch Ärzte und Therapeuten gehören, einen Service zur Analyse Aufklärung und Bewertung medizinischer Behandlungsabläufe an, den Sie in einem vermuteten Schadensfalle entweder direkt oder über einen Anwalt des Anwaltsberatungsnetzes in Anspruch nehmen können. Wenn Sie den Service direkt in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte die beiliegenden Downloadformulare aus und senden diese unmittelbar an den Patientenschutz e.V., der dann entsprechend ihrer Option und den dafür geltenden Servicebedingungen eine medizinische Sachaufklärung durchführt.

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