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Vereinsmitteilungen

31. Januar 2017 Eröffnung eines Facebookaccounts

Der Patientenschutz e.V. hat der Entwicklung im Netz folgende heute einen Facebook-Account eröffnet. Dieser ist dort unter Facebook erreichbar.

31. Januar 2017 Kontentrelaunch der Seiten des Patientenschutz e.V.

Der Patientenschutz e.V. wird die Seiten seiner Homepage mit neuen Inhalten versehen, da sich vieles geändert hat. In der nächsten Zeit wird sich einiges ändern. Das gewohnte Format wird allerdings aufrechterhalten, weil das bereits bestehende für einen Verein passend ist und keiner Veränderung bedarf.

20.Januar 2007  Mitgliederversammlung im Blubhotel Berlin

Im Blubhotel Berlin trafen sich die Mitglieder des Patientenschutz e.V. zur Mitglieder versammlung des Jahres 2007. Trotz des stürmischen Wetters waren die Mitglieder aus den nördlichen Bundesländern recht zahlreich vertreten. Dem Vorstand wurde Entlastung für seine bisherige Vorstandstätigkeit erteilt. Zum ersten Vorsitzenden wurde einstimmig Hartwig Meyer und zum zweiten Vorsitzenden einstimmig Gerhard kreuter wiedergewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Herr Dr. Konat, Frau Grottke und Herr Herzog. Frau Fass ist auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Verein dankt Frau Fass für ihre bisherige Arbeit insbesondere für ihr Engagenment in Bezug auf die Frage der Einführung einer allgemeinen Haftpflichtversicherungspflciht für Ärzte. Der Patiententschutz e.V. wird dies zum Gegenstand einer eigenen Presseerklärung machen und die Öffentlichkeit bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf dieses Problem aufmerksam machen, damit politischer Druck entsteht. In der anschließenden Vortstandssitzung an der auch die anwesenden Mitglieder auf Einladung des Vorstandes teilgenommen hatten, wurde eine Presseerklärung mit dem Themenschwerpunkt Betreuungsmissstände verabschiedet. Man beschloss, dass der Verein sich stärker als bisher öffentlich zu aktuellen Themen aus dem Gesundheitswesen durch Presseerklärungen äußeren wird.  

11.Januar 2007  Patientenschutz e.V. eröffnet Online-Shop

Nun ist auch der letzte Menuepunkt in der Hompage des Patientenschutz e.V. seiner  Bestim- mung nach belegt.  Der Online-Shop ist geschaltet und wartet bereits mit wenigen Produkten auf Kunden. Ziel des Shops soll es nicht sein, der Aldi-Kette eine weitere Möglichkeite zur Seite zu stellen, industriell hergestellte Nahrungsergänzungsmittel einmal mehr und zwar online zu erwerben. Der Patientenschutz bietet auf seiner Marktplattform,  Mitgliedern die Möglichkeit in Eigenproduktion und auf natürlicher Basis hergestellte Produkte, die der Erhaltung und Förderung der Gesundheit dienen, zu vertreiben.  Damit werden drei Bedürfnissen Rechnung getragen, einmal dem Bedürfnis nach  Förderung der gewerblichen Bemühungen einiger Mitglieder auf dem Gebiet der alternativen Medizin, die mit ihren selbst hergestellen Produkten den organiserten Marktinteressen der Pharma-Industrie entgegentreten wollen, zum anderen den Interessen vieler Bedürftiger die - weil nicht mehr krankenversichert - jetzt darauf angewiesen sind, gesundheitsfördernde Mittel ohne Kostendeckung zu erwerben und schließlich  dem Interesse des Patientenschutz e.V. an der Finanzierung seiner Aufgaben. Die angebotenen Produkte sind keine Arzenimittel sondern frei und ohne Genehmigung verkäufliche Produkte. Der Patientenschutz stellt den Anbietern nur eine Plattform zur Verfügung und ist nicht selbst Verkäufer dieser Produkte. Er vermittelt lediglich durch Weiterleitung von Bestell-Emails, den Verkauf dieser Produkute und übernimmt, wenn vom Verkäufer gewünscht, das Inkasso des Rechnungsbetrages.

Probieren Sie den sich im weiteren Aus- und Aufbau befindlichen Shop doch gleich einmal aus und berichten uns von ihren Erfahrungen und Erwartungen ! 

10. Januar 2007  Die Roland Rechtsschutzversicherung zeigt Interesse an der Einführung eines speziellen außergerichtlichen Beratungs- und Gutachtenrechtschutzes für Medizingeschädigte.

In einem Gespräch des Vorsitzenden des Patientenschutz e.V. mit dem  Direktionsbeauftragten der Roland Rechtsschutzversicherung Dr. Axel Thomas, das im Blubb Hotel in Berlin statt fand, wurde die Problematik des herkömmlichen Rechtsschutzes für Versicherte und Rechtsschutzversicherer erörtert.  Dr. Thomas sagte zu, die Anregungen des Patientenschutz zur Einführung eines speziellen Beratungs- Gutachtenrechtsschutes für Medizingeschädigte im Vorstand prüfen zu wollen, mit dem die Roland Rechtsschutzversicherung ihr bisheriges Angebot eines Beratugnsrechtsschutzes für Vorsorge- und Betreuungsverfügungen erweitern könnte.  Es bestand Einvernehmen in der Ansicht, dass dies sowohl für Patienten als auch  Rechtsschutzversicherer vorteilhaft sein könnte. Die Patienten könnten den Rechtsschutz in diesem speziellen Risikobereich bisher nur  für eine anwaltliche Beratung und einen Rechtsstreit in Anspruch nehmen.  Die Kosten einer in Medizinschadensfällen stets erforderlichen begleitenden gutachterlichen Sachaufklärung seinen nicht gedeckt.  Erst wenn der Rechtsanwalt den kostspieligen Rechtsweg  beschreitet, seien die Kosten wieder gedeckt. Dies hat den Nachteil, das der Rechtsschutzversicherer in diesem Fall ein sehr viel höheres Kostenrisitko zu tragen habe, als dann, wenn die erforderliche gutachtliche Prüfung vor Erhebung der Klage durcheführt werden könnte. Denn, der Rechtsschutzversicherung sei  bei einem negativen Gutachten nach den ARB berechtigt,  den Rechtsschutz für eine weitergehende Klage zu versagen, während sie bei einem positiven Gutachten von vornherein  einem geringeren Kostenrisiko ausgesetzt sei.  

29. November 2006  Patientenschuzt e.V. strebt eigene berufliche Qualifikationen für die im Anwaltsberatungsnetz organisierten Rechtsanwälte an.

Der Patientenschutz hat über den Vorsitzenden die Rechtsanwaltskammer Berlin mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob es berufsrechtlich zu beantstanden ist, wenn der Patientenschutz Lizenzen zur Führung von beruflichen Qualifikationsbezeichnungen auf Teilgebieten des Medizinrechts seinen im Anwaltsberatungsnetz organisieren Rechtsanwälten nach bestimmten Voraussetzungen erteilt. Zwar ist der Patientenschutz der Meinung, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deuschland dies nicht untersagt und dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch des EuGH  zulässig ist, möchte in dieser Frage aber eine Konfrontation mit den berufsständigen Vertretungen vermeiden. Der Patientenschutz e.V. ist der Meinung, dass die Fachanwaltsordnung in Bezug auf die von der Satzungsversammlung beschlossenen Voraussetzungen zur Führung des Titels "Fachanwalt für Medizinrecht'" nicht den Marktbedürfnissen entspricht, weil sie Spezialisierungen auf Teilgebieten des Medizinrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechte der Patienten nicht ermöglicht und Teile der Anwaltschaft sogar ausschließt, die wegen ihres Mandantenaufkommens keine Chancen haben, praktische Erfahrungen in Rechtsgebieten nachzuweisen, die nur eine entfernte Berührung zu Patientenbelangen haben.  (z.B. ärzliches Berufs- und Zulassungsrecht), die durch ihr Engagement für die Verbesserung der Rechtssituation der Patienten im Verein sogar daran gehindert sein könnten.  Der Patientenschutz plant die Einführung zweier beruflicher Fachqualifikationen und zwar den Spezialist im Medizinschadensrecht und den Spezialist für Patientenrechte jeweils in Lizenz des Patientenschutz e.V. Entsprechend der Intentionen des Vereins wird die Verleihung  nicht nur an den Nachweis besonderern Kenntnisse auf dem Teilgebiet des Medzinrechts sowie ein zeitliches ehrenamtliches Engagement im Verein zugunsten von Patienten erfordern, die Erhaltung dieser Qualifikation wird u.a. auch an eine regelmäßige Veröffentlichungspflicht über die Medien des  Patientenschutz geknüpft sein. Der Titel Spezialist für Patientenrechte wird auch den Nachweis der von der Satzungsversammlung grob vernachlässigten Kenntnis auf dem Gebiet des europäischen Rechts erfordern.   Der Patientenschutz hat die Rechtsanwaltskammer Berlin innerhalb einer Dreimonatsfrist um Stellungnahme ersucht und wird über das Ergebnis informieren. 

9. November 2006 Patientenschutz deckt Misstände bei der notärztlcihen Versorgung im Landkreis Leer auf.

Der Landkreis Leer hat die notärztliche Versorgung ohne voherige Ausschreibung unter Ausschluss anderer Krankenhäuser bis 2008 nur in die Hände des Kreiskrankenhauses Leer gelegt, dessen Aufsichtsratsvorsitzende der Landrat ist. Die Landesarbeitsgemeinschaft Nord des Patientenschutz e.V. hat aus diesem Grunde die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen eingeschaltet und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Begünstigung im Amt erstattet. Forderung der Ladesarbeitsgemeinschaft ist, die Einsätze des Rettungsdienstes in einer zentralen Leitstelle zu bündeln.

2. Oktober 2006:  Der Patientenschutz e.V. beginnt mit der systematischen Veröffentlichung von Patientenbeschwerden nach festgelegten  Regeln.

Der Patientenschutz e. V. räumt den Opfern von Medzinschäden im Board "Station 31" die Möglichkeit ein, ihre Leidensgeschichte nach bestimmten Regeln zu veröffentlichen. Den Behandlern wird hierbei die Gelegenheit gegeben, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen.  In signifikaten Fällen nimmt der Patientenschutz ebenfalls kritisch Stellung. Hierdurch sollen Unbeteiligte, die möglicherweise in die gleiche Situation wie das Opfer kommen können, gewarnt, aber auch ein Beitrag zur Fortentwicklung der Patientenrechte geleistet werden.

24. September 2006: Patientenschutz e.V. eröffent mit dem Newsletter 1/06 einen IT-Newsletterdienst

Der Patientenschutz wird nach Aufbau einer Newsletterredaktion in regelmäßigen Abständen über wichtige Vereinsereignisse und Themen aus den Bereichen Gesundheitsreform und Gesundheitswelt berichten. Vorerst erfolgt der Newsletterversand an Vereinsmitglieder und interessierte Leser unregelmäßig.

19. September 2006: Der Patientenschutz e.V. bringt eine Petition zur Frage der Anerkennung der Apositas per manga in den Bundestag ein.

Unter Federführung des stellvertretenden Vorsitzenden des Patientenschutz e.V., Herrn Gerhard Kreuter bringt der Patientenschutz e.V. eine Petition in den Bundestag mit dem Ziele ein, dass die Apositas per magma als behandlugnspflichtige  Krankheit anerkannt wird.  Der Patientenschutz wehrt sich gegen die Diskrepanz, das die Pharmaindurstrie einerseits die Apositas als Krankeit einstuft und zahlreiche Therpieangebote bereithält, andererseits die Krankenkassen dieses Leiden noch nicht als behandlungspflichtige Krankheit anerkannt haben. 

18. September 2006: Erweiterung der Homepage um das Thema Gesundheitsreform

Der Patientenschutz e.V. hat sich aus aktuellem Anlaß dazu entschlossen, die Homepage um das Thema Gesundheitsreform zu erweitern. Sie finden diesen Bereich unter der Rubrik  Patienteninformation. Eine Zusammnenstellung maßgelblicher öffentlich verfügbarer Dokumente erschien uns wichtig, um dem Leser einen Überblick über Reformideen und Reformvorschläge zu geben, die den erarbeiteten und jetzt um drei Monate verschobenen Kompromiss beeinflussen.  Ob sich dieser Koalitionskompromiß  als tragfähigk erweist wird, wird sich in der Zukunft zeigen. Möglicherweise, und dies scheint angesichts der historischen zu nennden Reformaufgabe auf der Hand zu liegen, wird auch dieser noch einmal überarbeitet werden. 

3. September 2006:  Patientenschutz e.V. nimmt am Selbsthilfetag in Papenburg / Niedersachsen teil.

Der paritätische Wohlfahrtsverband veranstaltet am 3. September 2006 in Papenburg / Niedersachsen einen Selbsthilfetag, an dem viele Selbsthilfegruppen in Deutschland teilnemen. Der Patientenschutz e.V. wird dort durch unseren stellv. Vorsitzenden Herrn Kreuter vertreten, der auf einem Informationsstand des Vereins alle Ihre Fragen zu den Zielen und Ergebnissen unserer gemeinnützigen Arbeit beantworten wird. Leider wird die Informationsbroschüre nicht rechtzeitig fertig.  Wer Zugriff auf einen Computer mit Internetanschluss hat, und das haben fast alle, kann sich unter http://www.patientenschutz.de  unsere neu gestaltete Seite ansehen, die alle Informationen über uns enthält. Wir würden uns freuen, auf dem Patiententag den einen oder anderen für eine aktive Mitgliedschaft gewinnen zu können. Für Interssenten, die aus Niedersachsen kommen, wäre dann unsere von Herrn Kreuter geleitete Kontaktstelle Weser-Ems in Papenburg zuständiger Ansprechpartner.  Entnehmen Sie weitere Informationen bitte auch unserem Online-Forum.

31. August 2006: Der Pateintenschutz e.V. veröffentlicht Foderungskatalog zur Verbesserung der Standards in der Schönheitschirurgie.

Der Patientenschutz e.V. nimmt in einem Interview mit der Deutschen Presseagentur Stellung zu den ausufernden Missständen im Bereich der Schönheitschirurgie und stellt ein Positionspapier vor, in dem der Verein die Einführung von neuen Standards zur Verbessserung der Markorientierung der Patienten fordert.  Den Forderungskatalog können Sie hier einsehen.

14. August 2006:  Neue Homepage online geschaltet

Nach über 5 Jahre verabschiedet sich der Patientenschutz e.V. von seiner alten Hompage, die von dem ehemaligen Vereinsvorsitzenden, Herrn Ideker, noch in Eigenarbeit erstellt worden war. Mit dem neuen, jetzt sichtbaren IT-Auftritt realisierte der Patientenschutz e.V. nicht nur eine Modernisierung, sondern auch eine Neudefinition seiner Aufgaben, die den Verein hervortreten lassen sollen aus dem Kreise von Betroffenenguppen und Organisationen indem sie ihm eine kleine Aufgabe in dem gesellschaftleichen Komplex zuordnen,  den wir mit "Gesundheitssystem" bezeichnen. Mit einer interaktiven IT-Plattform will er das Engagement vieler Berufsträger  unterstützen, die zu den Mitgliedern des Vereins zählen, und die sich in einem Verein auf Dauer nur wohlfühlen, wenn sie auch etwas tun und ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein- und am Patienten anwenden können, auch wenn dafür bei der grundsätzlichlich ehrenamtlichen Arbeit nur eine kleine Aufwandsentschädigung berechnet wird.

Der Patientenschutz e.V. bedankt sich an dieser Stelle auch für die hervorragende Zusammen arbeit mit der Web-Agentur Pikosso, die trotz der Aussicht auf eine nur schmale Honorierung ihrer Tätigkeit , es an keiner professioneller Unterstützung und Beratung hat fehlen lassen, um den Vorsitzenden in Sachen IT-Technik auf "Vordermann" zu bringen.   

Hartwig Meyer, Vorsitzender Patientenschutz e.V.     

Juni  2006:  Notfallpatient von Berliner Krankenhäusern abgewiesen

Bei der Kontaktstelle Berlin hat sich ein Patient gemeldet, der zweimal kurz hintereinander von zwei Kliniken des gleichen Klinikträgers nur ambulant notfallversorgt aber nicht stationär aufgenommen worden ist, obgleich wegen einer massiven Schnittverletzung die rechte Hand funktionslos und unbeweglich war  und wichtige Sehnen durchtrennt worden waren.  

Diesen Vorfall hat das ZDF in der Sendung frontal 21 in einem Beitrag veröffentlicht.  Näher Infromationen können Sie dazu über die Bundesgeschäftsstelle und Kontaktstelle Berlin erhalten.

Mai 2006: Neue Kontaktstelle in Leipzig / Sachsen

Frau Edith Birlin ist Fördermitglied des Vereins geworden und hat eine Kontaktstelle in Sachsen eröffnet. Sie ist von Beruf Krankenschwester und Pflegesachverständige und bietet mit der entsprechenden Servicekompetenz Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt Pflegebeurteilung über die Kontaktstelle Leipzig und auch Berlin an.

1. Mai 2006: Patientenschutz trifft polnische Gruppe "primum non nocere" in Warschau

Der 1. Mai, der hierzulande als Tag der Arbeit gilt wird in Polen als Patiententag gewürdigt und von vielen Selbsthilfe-  und Patientenorganisaionen für Veranstaltungen und Umzüge genutzt. An diesem Tag fand die Generalversammlung von Primum non nocere statt, an der auf Einladung ihres Vorsitzenden, Herrn Sandauer, der Vorsitzende des Patientenschutz e.V. teilgenommen hat.  

Erinnert wird daran, dass die polnische Patientenorgansation, der englische Verband  AVMA  und der Patientenschutz e.V. im Oktober 2003 in Berlin eine langfristige Zusammenarbeit in Grundatzfragen beschlossen haben. Die Deklaration ist auf der Hompage von primum non nocere zu sehen.

März 2006:  Pflegemisstände  in Brandenburg

Von der Kontaktstelle Brandenburg werden dank des Engagements der Leiterin,  Frau Grottke schwerwiegende Pflegemissstände in Brandenburg aufgedeckt und bei den zuständigen Behörden (MdK und Staatsanwaltschaft) angezeigt. In einer Dementen-WG  ist festgestellt worden, dass Pflegekräfte Blankorezepte selbst ausfüllen und den Patienten Psychopharmaka verabreichen. Ein Patient wurde dadurch vergiftet und mußte stationär behandelt werden. In einem anderen Seniorenwohnheim stirbt eine Patientin mit der Pflegestufe III an den Folgen einer unterbliebenden Pflege und Versorgung nach einem Sturz aus dem ungesicherten Bett.

Die Vorfälle waren Gegenstand von Fernsehbeiträgen des rbb im Mai 2006 und des ZDF in der Sendung frontal 21 im Juni 2006 Informationen dazu können Sie über die Kontaktstelle Mahlow erhalten

Januar 2006:  Neue Kontaktstelle in Mahlow / Brandenburg

Leiterin der Kontaktstelle ist Frau Ines Grottke, Krankenpflegerin und Kosmetikerin. Frau Grottke hat die Servicekompetenz Patentenbegleitung und moderiert den  Patientenshop.